Die SVK wird von den Vertragsparteien des Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) während der jeweiligen Vertragsdauer eingesetzt. Ihr Ziel ist, einen wirkungsvollen, effizienten und kompetenten Vollzug des LMV auf gesamtschweizerischer Ebene sicherzustellen. Die wesentlichen Tätigkeiten, die zur Erreichung dieses Ziels notwendig sind, finden Sie unter Auftrag.
Die Geschäftsstelle der SVK in Zürich beschäftigt sich täglich mit unterschiedlichen Themen im Zusammenhang mit dem Vollzug des LMV. Hier stellen wir uns Ihnen gerne vor.
Sind Sie oder ist Ihr Betrieb Mitglied einer dieser Organisationen und haben Fragen zum LMV? Hier entlang!
NEWS: Seit dem 1. Januar 2026 ist der neue Landesmantelvertrag (LMV 2026) in Kraft. Per 1. April 2026 wurde dieser AVE erklärt. Der LMV 2026 beinhaltet diverse materielle Veränderungen gegenüber dem LMV 2023. Der SVK Vorstand hat per 7. September 2026 die erklärenden Dokumente dazu angepasst.
PBK in Ihrem Tätigkeitsgebiet
Sollten Sie nicht Mitglied einer Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisation sein und eine Frage zum LMV haben, so bitten wir Sie, die Paritätische Berufskommission (PBK) in Ihrem Tätigkeitsgebiet zu kontaktieren.
Haben Sie Fragen zum flexiblen Altersrücktritt (GAV FAR)?
Hier finden Sie Antworten.
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